Beim Innovationspreis Bayern werden drei Hauptpreise (1., 2., und 3. Preis) sowie optional jeweils ein Sonderpreis in den Kategorien „Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern”, „Start-ups < 5 Jahre”, „Kooperation Wirtschaft und Wissenschaft” und „Sonderpreis der Jury” vergeben. Für die einzelnen Sonderpreise gelten folgende Kriterien:
Kleine Unternehmen, die oftmals handwerklich geprägt sind und in familiärem Besitz liegen, sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Daher ist es besonders wichtig, dass diese Unternehmen Innovationen hervorbringen und damit den Wirtschaftsstandort sichern. Wenn Sie ein solch innovatives Unternehmen sind und weniger als 50 Mitarbeiter haben, dann bewerben Sie sich und zeigen Sie uns, mit welchen pfiffigen neuen Produkten und Dienstleistungen Sie bei Ihren Kunden punkten.
Ausgezeichnet werden innovative Leistungen von Start-up-Unternehmen in Bayern, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als fünf Jahre sind. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche das Unternehmen aktiv ist. Was zählt, sind Kreativität, Erfindergeist, Begeisterung und Freude an Neuem und vielleicht auch eine Portion Genialität à la „Daniel Düsentrieb”. Bewerben Sie sich mit Ihrem Start-up und zeigen Sie, für welche Innovationen Ihr Unternehmen steht!
Alleine ist man stark - gemeinsam stärker! Bewerben Sie sich, wenn Sie durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft Innovationen schaffen konnten. Zeigen Sie, welchen Mehrwert die Zusammenarbeit hatte und welches innovative Ergebnis dabei herausgekommen ist. Ob Großunternehmen, Handwerker, Netzwerk, Universität oder Hochschule, beweisen Sie uns und den Menschen in Bayern, was man mit erfolgreichen Kooperationen erreichen kann!
Hier kann ein Unternehmen ausgezeichnet werden, das sich mit einer herausragenden Innovation in besonderem Maße verdient gemacht hat.